INBIZCO - Institut für Business Coaching

 

 Datenschutz  -  aber praktikabel

 

  Ab dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzverordnung und das BDSG (neu) in allen Handwerksbetrieben, Firmen und Unternehmen verbindlich umzusetzen. Vereine stehen ebenfalls in der Pflicht, die DSGVO anzuwenden.  Sie haben es schon gehört oder gelesen:

 

  • Anforderungen an Verantwortliche (das sind Sie) erhöhen sich
  • Die Rechte Betroffener (der natürlichen Person, deren Daten Sie verarbeiten)
    werden gestärkt
  • Bußgelder erhöhen sich deutlich

 

   Die DSGVO fordert, dass Datenschutzbeauftragte in bestimmten, d.h. in vielen Fällen zu bestellen sind. Nämlich dann, wenn in Ihrem Unternehmen mehr als neun (9) Personen damit beschäftigt sind, personenbezogene Daten automatisiert zu verarbeiten. Damit sind nicht nur personenbezogene Mitarbeiterdaten gemeint. Auch z.B. Emailadressen von Ansprechpartnern Ihrer Kunden sind personenbezogen Daten. Und jeder Mitarbeiter, der "nur"  Emails versendet, zählt zu diesem Personenkreis der Neun!

Wichtig: Die/der Datenschutzbeauftragte ist den Aufsichtsbehörden namentlich zu melden. Die Nichtbestellung eines/einer Datenschutzbeauftragten kann mit einer hohen Geldbuße (bis EUR 10 Mio) belegt werden. Bitte bereiten Sie sich vor.

Weitere Aufgaben (nur eine Auswahl):

Verarbeitungsverzeichnisse sind zu erstellen, Einwilligung der Betroffenen (der natürlichen Person, deren Daten Sie verarbeiten) rechtskräftig einzuholen und zu dokumentieren, IT Sicherheitstechnologien nach dem Stand der Technik zu verwenden, Rechte von Betroffenen nach Auskunft, Löschung, Einschränkung usw. ist nachzukommen. Datenpannen sind den Aufsichtsbehörden zu melden und Betroffen sind zu informieren. U.S.W.      

Das klingt nach viel Arbeit. Das ist es auch, wenn man nicht vorbereitet ist. Und teuer kann es zudem werden.

 
Wir unterstützen Sie mit u.a diesen effizienten und praktikablen Lösungen:

 

  • Stellung des Externer Datenschutzbeauftragter nach § 38 BDSG (neu) bzw. Art. 37 EU-DSGVO

  • Erstellen Ihres Datenschutzkonzepts

  • Entwurf von sicheren Auftragsverarbeitungs-Verträgen für Ihre IT-Dienstleister

  • Ausbildung und Coaching Ihres betrieblichen Datenschutzbeauftragten bDSB

  • Datenschutzsensliblisierung Ihrer Mitarbeiter

  • .......

 

  Wie gehen wir gemeinsam vor?

 

  • In einem ersten Gespräch (dem Datenschutzorientierungs-Workshop) legen wir Ihre Datenschutz-Ziele fest
     
  • Sie wissen dann auch, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen
     
  • Sie kennen die Anforderungen, die zu erfüllen und welche Aufgaben zu erledigen sind.
     
  • Sie entscheiden, welche Aufgaben Sie oder Ihr Team übernehmen
     
  • Sie entscheiden, welchen Datenschutzaufgaben von mir bearbeitet werden
     
  • Sie haben nach dem Gespräch einen klaren Kostenrahmen
     

 

 Ich mag einfache und sichere Lösungen    carsten.flachbarth@INBIZCO.de

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